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Global Real Estate zu Schadenersatz verurteilt PDF Drucken E-Mail
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 30. Dezember 2009 die Global Real Estate AG (GRE) zu Schadenersatz verurteilt, weil sie den klagenden Anleger nicht richtig über die der Geldanlage innewohnenden Risiken aufgeklärt hatte (Az.: 12 U 825/09).

Der Kläger hatte eine atypisch stille Beteiligung an der GRE erworben. Obwohl er eigentlich auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge gewesen war, wurde ihm die Beteiligung an der GRE angeboten. Über die erheblichen Risiken einer solchen Beteiligung war der Anleger nicht aufgeklärt worden. Als er nach Jahren Kenntnis von den Risiken erlangte, kündigte er fristlos seine Beteiligung. Da sich die GRE weigerte, die Kündigung anzuerkennen, reichte der Anleger Klage beim Landgericht Zwickau ein, das diese jedoch ablehnte.

Das Oberlandesgericht Dresden folgte allerdings der Argumentation des Klägers vollumfänglich. Die GRE muss nun die gesamte geleistete Einlage an den Anleger zurückzahlen. Daneben stehen diesem auch Schadenersatz für entgangenen Gewinn sowie die außergerichtlich angefallenen Anwaltsgebühren zu.

Anleger, denen eine atypisch stille Beteiligung als sichere Geldanlage verkauft wurde, oder die im Rahmen des Erwerbs eines Anlageproduktes nicht über die der Geldanlage innewohnenden Risiken aufgeklärt wurden, sollten fachmännischen Rat zur Klärung ihrer Rechtsposition einholen. In vielen Fällen ist es möglich, aus einem solchen Engagement auszusteigen und Schadenersatz geltend zu machen.

 

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