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Aufina Holding AG / Commerzbank

In der Sache "RheinGrund-Aufina Holding AG" wird die Klage gegen das kontoführenden Institut geführt. Der Ansatz zur Inanspruchnahme der Commerzbank basiert auf dem Urteil des BGH, welches auf die Haftung von Banken eingeht, wenn diese ihrer Warnpflicht nicht nachgekommen sind.

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