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Informations- und Interessengemeinschaften
Die Alwog verwaltet mehrere geschlossene Immobilien-Fonds, die allesamt kriseln. Wie der Geschäftsführer auf der letzten Gesellschafterversammlung mitteilte, scheiterte der aktuelle Sanierungsversuch mangels Vertrauen der Banken.
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# Beitragstitel
1 Vorsicht beim Erwerb von atypisch stillen Beteiligungen
2 BGH-Urteil zu Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen für Immobilienfondsbeteiligungen
3 Schrottimmobilien: viele Urteile zu Gunsten der Käufer
4 Wie geht es weiter mit den Immobilienfonds?
5 Alwog Immobilienverwaltungs GmbH
6 Immobilienfonds taugt nicht zur Altersvorsorge
7 Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds ist keine sichere Altersvorsorge
8 Schrottimmobilien: Haftung der finanzierenden Bank greift nicht immer
9 BGH-Urteil erschwert Schadenersatz bei Schrottimmobilien
10 Anspruch auf Schadenersatz für Schrottimmobilienbesitzer
11 Schrottimmobilien: Rücktritt vom Kauf ist möglich
 

(anonyme) Hinweise

Wir sagen ausdrücklich zu, dass wir jede seriöse Information, auch wenn diese uns anonym übermittelt werden sollte,  prüfen und gegebenenfalls auf unserer ständig aktualisierten Informationsseite einstellen.
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