| Und wieder Ärger mit Filmfonds |
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Erneut gibt es Streit zwischen einem Filmfonds und den Finanzbehörden wegen der steuerlichen Berücksichtigung von Verlustzuweisungen. Diesmal geht es um fünf Cinerenta-Filmfonds.
Laut einem Bericht des Handelsblatts vom 8. Oktober 2009 soll das Finanzamt München Anlegern, die Verlustzuweisungen aus diesen Fonds geltend gemacht hatten, mitgeteilt haben, dass man vom Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht ausgehe. Damit können die Verluste aus den Filmfonds auch nicht bei der Einkommensteuer Steuer mindernd anerkannt werden.
Nach Ansicht von Fachleuten beruht diese Einschätzung der Finanzämter auf einer Fehlkonstruktion bei der Auflage der Cinerenta-Fonds, die im Anschluss zu Schäden in Millionenhöhe bei Anlegern führt. Anders als bei anderen Fonds, bei denen das Finanzamt wegen der weitestgehenden Absicherung der Fondseinlagen der Anleger ein unternehmerisches Risiko verneint, ist der Grund für die Nichtberücksichtigung der Verluste aus den Cinerenta-Fonds in der - nach Ansicht der Finanzbehörden - fehlenden Gewinnerzielungsabsicht zu suchen. Für Anleger kann dies in der Praxis zu Rückzahlungsbeträgen an das Finanzamt in Höhe von 37.600 Euro bei einer unterstellten Anlage von rund 50.000 Euro führen. Und das, obwohl keiner der Fonds überhaupt bisher das angelegte Geld zurückgezahlt hat und dies möglicherweise auch nie tun wird. Alles in allem schlechte Aussichten für die Anleger. Anleger, die sich mit den hohen Verlusten nicht abfinden wollen, sollten prüfen lassen, ob Möglichkeiten des Schadenersatzes bestehen. Die Aussichten dürften nicht schlecht sein, wurden doch kürzlich zwei ehemalige Geschäftsführer von Cinerenta wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt (wir berichteten).
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