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Phoenix-Pleite: EdW verliert Klage gegen Wirtschaftsprüfer endgültig PDF Drucken
Große Enttäuschung bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Sie verlor vor dem Bundesgerichtshof ihre Klage auf Schadenersatz gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young.

Diese hatte im Jahr 2002 eine Sonderprüfung bei der Phoenix Kapitaldienst durchgeführt. Der Prüfbericht enthielt zwar Hinweise auf Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die Tatsache, dass angebliche Millionenbeträge in Wirklichkeit gar nicht vorhanden waren, fand sich in dem Prüfbericht jedoch nicht wieder. Dies wurde erst im Jahr 2005 entdeckt.

Die EdW verklagte deshalb den Wirtschaftsprüfer und forderte rund 100 Mio. Euro Schadenersatz, da wegen der verspäteten Aufklärung des Sachverhalts zusätzliche Gelder von Anlegern bei Phoenix versickerten. Insgesamt stehen der EdW angeblich Entschädigungsleistungen von rund 200 bis 300 Mio. Euro ins Haus.

 

Der BGH kam in seinem Urteil jedoch zu dem Ergebnis, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht für die Machenschaften bei der Phoenix Kapitaldienst gerade zu stehen habe. Damit dürften sich die notorischen Finanznöte der EdW fortsetzen und Anleger auf eine erneute Geduldsprobe beim Warten auf eine angemessene Entschädigung gestellt werden.

 

 

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