| Falk-Fonds-Gründer vor Gericht |
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Von einem der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds geradewegs in die Pleite. Das ist die traurige persönliche Bilanz des Gründers des Immobilienfondsanbieters, Helmut Falk. Seit Mai 2008 stehen er und weitere drei ehemalige Vorstandsmitglieder vor Gericht wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Das Strafverfahren gegen Falk ist dabei nur die Spitzte eines riesigen Eisbergs. Weit über tausend Verfahren im Zusammenhang mit Produkten des Fondsanbieters dürften sich inzwischen aufgetürmt haben. Der Betrugs- und Untreuevorwurf bezieht sich jedoch auf den Falk-Zinsfonds, in den viele Anleger noch kurz vor der Pleite der Fondsgruppe investierten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Falk und seine Kollegen, die Gelder kassiert zu haben, um Löcher an anderer Stelle der Investmentgruppe zu stopfen. Und das, obwohl für sie die kommende Pleite bereits absehbar gewesen sein müsste. Über den Falk-Zinsfonds sollten die Immobilienfonds der Gruppe mit Liquidität versorgt werden, um auf diese Weise schnell und unabhängig von Bankkrediten Immobilien ankaufen zu können. Bei den Anlegern kam das Angebot einer Beteiligung an dem Zinsfonds gut an. Im Gegensatz zu den klassischen Immobilienfonds, die wegen der Abschreibungsmöglichkeiten eher ein finanziell potenteres Publikum anziehen, investierten in den Falk-Zinsfonds auch Kleinsparer, die eigentlich auf der Suche nach einer sicheren Anlagemöglichkeit waren. Durchschnittlich wurden 20.000 Euro angelegt. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch bitter enttäuscht. Die 60 Mio. Euro, die Anleger dem Zinsfonds anvertrauten, verwandelten sich in einen Schaden von rund 44 Mio. Euro. Mit den Geldern wurden Löcher in dem Immobilien-Konglomerat gestopft und die Darlehensnehmer – oft Objektgesellschaften, die längst nicht mehr als kreditwürdig angesehen werden konnten – weiter künstlich am Leben gehalten. Am Ende war das Geld weg und die Fondsgesellschaften trotzdem pleite. Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Der Zinsfonds war Vehikel, um an frisches Geld für die bereits maroden Immobilienfonds zu kommen. Für Falk liegt die Schuld angeblich bei der damaligen Bundesregierung, die durch Änderungen in der Steuergesetzgebung die Anlage in Falk-Fonds unattraktiver machte und damit zu deren Niedergang beigetragen hatte. Das Gericht wird voraussichtlich bis Oktober brauchen, um ein Urteil zu fällen. Auch für Anlegerschützer ist das Strafverfahren gegen Falk von großer Bedeutung, erhoffen sie sich doch weitere Erkenntnisse, die die Aussichten der geprellten Anleger auf Schadenersatz verbessern könnten. So sollen die Angeklagten ausgesagt haben, dass ein Mitarbeiter der Commerzbank regelmäßig bei der Konzeption neuer Fonds anwesend gewesen sei und den Plänen auch zugestimmt habe. Da bei den Fondsinitiatoren selbst wohl im Wege der Schadenersatzes nicht viel zu holen sein wird – sie haben angeblich Privatinsolvenz angemeldet – wäre der Rückgriff auf Banken eine der wenigen Möglichkeiten, wenigstens einen Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen.
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