| VIP Medienfonds: Commerzbank muss auch Verzugszinsen zahlen |
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Neues Urteil gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit den VIP-Fonds: Das Landgericht München I hat die Bank zur Rückerstattung des Investments eines Anlegers verurteilt (Az: 28 O 4737/07).
Sie muss darüber hinaus auch die Verzugszinsen des Klägers erstatten, die diesem entstanden sind, weil die Finanzbehörden nachträglich die Einkommensteuer heraufgesetzt hatten. In seinem Urteil kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Commerzbank den Kläger falsch beraten hat. So sei mit der Behauptung gearbeitet worden, das in den VIP 3 Fonds eingezahlte Geld sei zu hundert Prozent durch Garantiezahlungen der Dresdner Bank unterlegt. Dies sei aber eine falsche Behauptung, die jedoch den Kläger zu seinem Anlageentschluss veranlasst habe. Bei der Entscheidung über den Schadenersatz, den die Commerzbank dem Kläger zu zahlen hat, ging das Gericht sehr weit, in dem es dem Anleger nicht nur die Rückerstattung des eingezahlten Kapitals zusprach, sondern darüber hinaus auch Zinsen für den Zeitraum des Investments. Sogar die Verzugszinsen, die das Finanzamt für die nachträgliche Heraufsetzung der Einkommensteuer des Klägers verlangte, müssen von der Commerzbank erstattet werden. Anleger, die noch Ansprüche gegen die Commerzbank oder eine andere vermittelnde Bank im Wege des Schadenersatzes durchsetzen wollen, sollten zügig handeln. Auf Grund der Verjährungsfrist von nur drei Jahren nach Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen droht die Verjährung zum 31. Dezember 2008.
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