| Jetzt trifft es VIP 2 |
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Nachdem die Finanzbehörden bei den Filmfonds VIP 3 und VIP 4 bereits die steuerliche Förderungswürdigkeit und damit die Fondskonstruktion in Frage gestellt haben, trifft es nun auch den kleineren Filmfonds VIP 2. Dem Fonds wurden nach einer erneuten Betriebsprüfung für die Jahre 2002 und 2003 geänderte Steuerbescheide zugestellt, in denen u.a. auch die Eigenschaft der Anleger als Filmhersteller im steuerrechtlichen Sinn in Frage gestellt wird. Das könnte für die Anleger des Fonds die Aberkennung ihrer Steuervorteile bedeuten. Nach Angaben des Handelsblatts vom 14. April 2008 hat der Fonds angekündigt, gegen die geänderten Steuerbescheide vorzugehen. Er argumentiert, der Fonds sei bereits für die in Rede stehenden Jahre endgültig betriebsgeprüft gewesen. Sollte dies zutreffen, so ist eine nachträgliche Änderung nur im Falle von Steuerhinterziehung zulässig. Der Gründer der VIP Fonds, Andreas Schmid, wurde zwar wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Das Urteil bezog sich jedoch nur auf die Fonds VIP 3 und VIP 4. Es erscheint wahrscheinlich, dass auf die Anleger des Fonds VIP 2 ähnliches zukommt, wie auf solche, die ihr Geld in die beiden großen Schwesterfonds investiert haben.
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