| Durchgriff bei Aufina - Hankel muss zahlen |
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Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Hankel wurde zur Zahlung von Schadensersatz an einen ehemaligen Kunden der Aufina Holding AG verurteilt.
Am 06.11.2007 verkündete das LG Düsseldorf das Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Betroffene Anleger sollten sich unbedingt zu einer IG zusammenschließen, um sich effektiv zum eigenen Schutz zu organisieren. Für einen Beitritt zu unserer IG benutzen Sie bitte den Antrag. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit telefonich mit Auskünften zur Verfügung.
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Sonstiges
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