Informations- und Interessengemeinschaften
|
Rund 6.500 Anleger erlitten, durch vorbörsliche Aktienemissionen, einen Verlust von rund 40 Millionen Euro. Mit so genannten Immobilienaktien wurden die Anleger übers Ohr gehauen. Durch das Urteil des BGH, dass Banken, die erkennbar unseriösen Unternehmen Konten zur Verfügung stellen, in die Haftung genommen werden könnnen, scheint ein Vorgehen gegen die Beteiligten Banken als Erfolg versprechend. Führende Kanzleien für Kapitalanlagerecht arbeiten aktuell an diesen Verfahren.
|
|
Sonstiges
(anonyme) Hinweise
Wir sagen ausdrücklich zu, dass wir jede seriöse Information, auch wenn diese uns anonym übermittelt werden sollte, prüfen und gegebenenfalls auf unserer ständig aktualisierten Informationsseite einstellen.
Aktuelles
- OLG Hamburg: bestimmte Vertragsklauseln bei Lebensversicherungen unwirksam
- München-Fonds II-Anleger bangen um ihr Geld
- BGH: Vertrauen auf mündliche Darstellung des Anlageberaters ist nicht grob fahrlässig
- Restrukturierungskonzept von DEIKON fordert finanzielle Opfer
- Abgewiesene Klagen wegen Fundus-Fonds: BGH kritisiert OLG Köln scharf
- OLG Schleswig bestätigt: Beteiligung an erneuerbaren Energien ist keine sichere Altersvorsorge
- Anlageberatung bei Banken: aus schlecht wird schlechter
- Ehemaliger K1-Fondsmanager tot
- BGH: enttäuschendes Urteil für ehemalige Lebensversicherte
- Geldanlagen in Lebensversicherungsfonds bleiben risikoreich
