Aktien der Fa. Genesis im so genannten Freiverkehr – außer Spesen nichts gewesen.
Für Anleger ist beim Erwerb von so genannten A0 Papieren grundsätzlich große Vorsicht geboten. Dies gilt dann ganz besonders, wenn solche Papiere im Wege unaufgeforderter Kaltakquise offeriert werden. In jedem Falle sollten Angebot von Aktien, die im so genannten Freiverkehr an deutschen und ausländischen Börsen gehandelt werden vor ihrem Erwerb einer ganz genauen Prüfung der wirtschaftlichen Hintergründe unterzogen werde. Oft hat es dabei Sinn, sich unabhängigen, fachkundigen Rat einzuholen. Das Vorgehen beim unseriösen Vertrieb derartiger Papiere ist dabei fast immer nahezu identisch: Anleger werden telefonisch kontaktiert und Ihnen werden Aktien angeboten, die im engen Markt des Freiverkehrs gehandelt werden. Oft handelt es sich bei den zumeist mit geradezu marktschreierischen Argumenten vermarkteten Papieren um Aktien aus dem Bereich der alternativen Energie, aus dem Sektor medizinischer Forschung und allgemein dem Feld „innovativer, zukunftsträchtiger" Geschäftsideen. Das weitere Verlaufsschema ist dann sehr häufig ähnlich: Zunächst werden Anleger mit ganz erheblichen und als kurzfristig „prognostizierten" Gewinnerwartungen zum Erwerb der Aktien geködert. Oft steigen die Papiere dann kurzfristig im Wert, wobei dies in aller Regel nichts mit deren Substanzwert zu tun hat, sondern mit der Markt- und Kursbeeinflussung durch so genannte Marketmaker. Nahezu immer werden die Aktien mit „enormem Wachstumspotential" offeriert. Den zumeist unbedarften Anlegern werden bei Zeichnung zumeist hervorragende Renditechancen suggeriert. Verwiesen wird dann auch regelmäßig auf die Wertpapierkennnummer und die Börse, an welcher die Papiere gehandelt werden, als ob dies bereits einen eigenen Aussagewert zur Substanz der Papiere hätte, was natürlich nicht der Fall ist. Ein besonders perfider Bestandteil der Verkaufsstrategie für derartige Papiere ist der Umstand, dass die Vermittler und Promoter der Papiere den Anlegern regelmäßig suggerieren, nur im „Erfolgsfalle" eine „Provision" zu erhalten. Sie verschweigen dabei aber so genannte Kick-backs, die nach unseren Recherchen und nach Hinweisen von Aussteigern aus diesem zweifelhaften Sektor des Grauen Kapitalmarkts bei unseriös vermarkteten Aktien durchaus schon mal 50 % der Zeichnungssumme ausmachen können. Scheinbare Sicherheit wird dann weiterhin vorgegaukelt, indem die Anleger darauf hingewiesen werden, sie müssten die Papiere über „Ihre Hausbank" ordern. Indem in solchen Fällen die Banken instrumentalisiert und eingebunden werden, wird der Erwerb zweifelhafter Papiere dann als sinnvolle Anlageform dargestellt. Ausgenützt wird auch die Tatsache, dass die so genannte „Aktienpromotion" einzelner Aktien weder grundsätzlich gesetzlich untersagt ist noch unter Kontrolle der BaFin und damit der Banken- und Börsenaufsicht steht. Kursmanipulationen, falschen Produktdarstellungen und sonstigen unseriösen Machenschaften sind dadurch buchstäblich Türen und Tore geöffnet, Transparenz bezüglich des Anlageproduktes und seiner Vermittler ist so gut wie nie gegeben. Kriminelle Hintergründe und Betrügereien sind bei derartigen Papieren insbesondere dann wenn diese mit den hier beschriebenen Methoden promotet werden dann auch eher die Regel als die Ausnahme.
Ein besonders dreister Fall wurde uns von einem geschädigten Erwerber von Aktien des Schweizer Unternehmens „Genesis" berichtet. Der geschädigte Anleger wurde von Mitarbeitern des „Finanzdienstleisters" Steiner und Partner, der nach unseren Recherchen – wie häufig in vergleichbaren Fällen im Großraum Düsseldorf ansässig war - kontaktiert. Ihm wurde dann der Erwerb von Aktien der Fa. Genesis angetragen. Wie so häufig ist das „zukunftsträchtige Schweizer Unternehmen" auf dem Energiesektor tätig. Bei der Bewerbung und Produktdarstellung des Papiers bzw. des Unternehmens fanden dann die Verkäufer, wie sehr oft in ähnlichen Fällen, geradezu euphorische Worte. Das Unternehmen wurde als absolut gut aufgestellt mit ganz enormen Wachstumspotentialen dargestellt, Kontakte in beste Kreise u.a. auch die wohlwollende Kenntnis der Unternehmensaktivitäten durch Barak Obama wurden durch die Mitarbeiter der Fa. Steiner&Partner als Kaufargument angeführt und dies wurde dann – später zwar relativiert - auf der Internetseite des Unternehmens ebenfalls suggeriert. Wie fast immer in vergleichbaren Fällen wurden kurzfristig mögliche ganz enorme Kurssteigerungen nicht nur in den Raum gestellt, sondern als praktisch „sicher" angekündigt. Die Aktie sollte zunächst zum 20.11. 09 in den „Entry-Standart" aufgenommen werden, wobei der Kurs dann von € 2,55 auf € 4,85 steigen sollte. Nur kurze Zeit später wurde dann ein Einführungskurs zum 15.02. 2010 von € 10,25 mitgeteilt und wiederum kurz darauf wurde dem inzwischen doch verwunderten Anleger ein Handelskurs von € 15,00 kommuniziert, da Genesis angeblich durch einen „Investor" übernommen worden sei, wobei dieser aber keinesfalls benannt werden dürfte, da man ein „Verschwiegenheitsabkommen" getroffen habe. Als die Kurse dann wiederum in einem sehr kurzen Zeitfenster ganz erheblich fielen, wurde die kurz zuvor noch als „Supernachricht" mitgeteilte Firmenübernahme durch einen „unbenannten Investor" dann plötzlich als eine „feindliche Übernahme" dargestellt. Die immense Bedeutung der Firma Genesis und ihrer Aktionäre wurde von den Mitarbeitern der Fa. Steiner und Partner auch noch dadurch betont, dass nach Angaben von Mitarbeitern des „Finanzdienstleisters" gelegentlich auch Flugzeuge gechartert würden, welche die Kunden von Steiner und Partner nach Genf fliegen würden damit diese die Büros der Fa. Genesis, als „Vertrauensbildende Maßnahme", besichtigen könnten. Auch der weitere Verlauf der Geschehnisse entspricht dann leider einem bekannten Ablaufschema: Keine der vollmundigen Versprechungen wurde eingehalten, die Aktie verzeichnete nicht die prognostizierten Kursanstiege, sondern fiel immer weiter. Der geschädigte Anleger verkaufte die Aktien zur Schadensbegrenzung und erlitt den weitgehenden Verlust seiner Einlage.
Hierzu Rechtsanwalt Stefan Deppe aus Düsseldorf, der sich seit Jahren mit dem Grauen Kapitalmarkt und insbesondere mit so genannten vorbörslichen Aktien und solchen die im Freiverkehr gehandelt werden befasst und hierzu im diesjährig erschienenen, aktuellen Sammelband „Bank und Kapitalmarktrecht" sehr kritische Ausführungen macht: „Der Vertrieb von vorbörslichen Aktien und von im Freiverkehr gehandelten Papieren ist zwar grundsätzlich erlaubt birgt aber so erhebliche Risiken, dass hiervon grundsätzlich – zumindest ohne sehr gründliche Prüfung und vertiefende Gespräche mit Bankberatern oder unabhängigen Kennern der Materie abzuraten ist. Dies gilt insbesondere, wenn solche Papiere im Telefonverkauf und nicht direkt über die hauseigene Bank oder einen anerkannten Finanzdienstleister mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. In aller Regel halten die Papiere nicht das, was den Anlegern vollmundig versprochen und suggeriert wird. Oft steht am Ende der Totalverlust und es ergeben sich sogar sehr häufig Anhaltspunkte für einen Anlagebetrug".
Im Falle der Vermittlung der Aktien der Fa. Genesis war besonders auffällig, dass der „Finanzdienstler" Steiner&Partner so plötzlich verschwand, wie er sich dem geschädigten Anleger zuvor aufgedrängt hatte. Der Anleger nimmt jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch und wird Strafanzeige erstatten. Sollten auch Sie Aktien der Fa. Genesis oder andere Aktien mit ggfs. vergleichbaren Verkaufsargumenten und Methoden erworben haben, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir bieten gerne unsere Hilfe bei der Recherche der Hintergründe an.
Der hier benannte, geschädigte Anleger hat uns den Auftrag zur Gründung einer Interessengemeinschaft erteilt und wir hoffen, zielführende Informationen auch von anderen Geschädigten oder auch Vermittlern des Papiers zu erhalten, die nicht bereit sind sich vor einen unseriösen und in Ansehung der hier benannten Tatsachen betrügerischen Karren spannen zu lassen. Wir nehmen jeden seriösen Hinweis gerne entgegen und prüfen jede Information auf zielführende Hinweise. Grundsätzlich möchten wir zudem Anleger im Interesse des präventiven Anlegerschutzes darauf hinweisen bei der Offerte so genannter A0‘er Aktien allergrößte Vorsicht obwalten zu lassen. Prinzipiell gilt die Faustformel: Je toller die Versprechungen desto größer das Risiko und desto unseriöser die Anbieter. Gibt es Zweifel, so sollte man sich besser an ein bewährtes Motto halten: „Finger weg von intransparenten und übermäßig euphorisch angebotenen Anlageprodukten"