| ERGON Börsengeschäfte-Vermittlungs GmbH |
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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Bekanntmachung über einen Entschädigungsfall Vom 8. Oktober 2001 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) bekannt, dass bei dem Institut ERGON Börsengeschäfte-Vermittlungs GmbH Oststraße 34a 40211 Düsseldorf der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender Entschädigungseinrichtung an: EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin. Bonn, den 8. Oktober 2001 VII3 (110536) 100 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Im Auftrag Struck |
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