| Apollo Medienfonds: Vergleich bringt Anleger 40.000 € Schadenersatz | | Drucken | |
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Ein vor dem OLG Köln geschlossener Vergleich zwischen einem Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG und der SProFinanz KölnBonn GmbH, einer Tochtergesellschaft der Sparkasse KölnBonn, hat dem Anleger eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 40.000 € gebracht.
Der Anleger hatte über die SProFinanz KölnBonn GmbH eine Beteiligung in Höhe von 50.000 € an der ApolloMedia GmbH & Co. KG erworben, war aber im Rahmen der Anlageberatung nicht darüber aufgeklärt worden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits 1997 vor dem Erlösausfallversicherer NEIS gewarnt hatte. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor in ähnlich gelagerten Fällen Vergleiche angeregt, die Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund Zweidritteln des entstandenen Schadens vorsahen. Diese Vergleichsvorschläge wurden auch so umgesetzt und dienen inzwischen in zahlreichen anderen Verfahren vor verschiedenen Gerichten als Vorbild für Vergleichsvorschläge, die in der Regel attraktive Lösungen für den geschädigten Anleger darstellen. Anleger des Apollo Medienfonds, die im Rahmen des Beteiligungserwerbs vom Anlagevermittler nicht über über die Warnung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen aus dem Jahr 1997 aufgeklärt wurden, sollten sich über die ihnen möglicherweise zustehenden Schadenersatzansprüche beraten lassen. |