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München-Fonds II-Anleger bangen um ihr Geld
Anleger des geschlossenen Immobilienfonds München-Fonds II bangen Medienberichten zufolge derzeit um ihr investiertes Kapital. Rund 15 Mio. € sollen die 570 Anleger in den Fonds investiert haben, mit dem Projekte im Münchner Raum finanziert worden sein sollen.

Laut Prospekt sollen Anleger ihr Geld spätestens nach 42 Monaten zurück erhalten. Doch ob dieses Versprechen gehalten werden kann, scheint unsicher. Angeblich sollen bereits Gesellschafterversammlungen abgesagt und Anleger mit einem Schreiben darauf hingewiesen worden sein, dass das Kommanditkapital teilweise aufgebraucht sei. Bereits ausgezahlte Beträge seien nicht als tatsächliche Gewinne zu verstehen, sondern stellten eine Teilrückzahlung des Kommanditkapitals dar. Mit anderen Worten: Es wurde von der Substanz gezehrt. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies, dass sie bereits erhaltene Zahlungen von ihrer Kommanditeinlage absetzen müssen.

Angeblich sollen inzwischen Fondsanteile im Wert von zwei Mio. € zurückgenommen worden sein. Fachleute weisen darauf hin, dass hierin ein Straftatbestand liegen kann. Wenn Anteile einzelner Anleger zurückgekauft worden sind, während die anderen vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Einlage warten, so könnte dies eine unzulässige Gläubigerbegünstigung bzw. Insolvenzverschleppung darstellen. Grundsätzlich sind bei einer solchen Fondskonstruktion entweder alle Anleger termingerecht auszubezahlen oder keiner.

Anleger des München-Fonds II sollten sich frühzeitig beraten lassen, wie mit der sich abzeichnenden Entwicklung umgegangen werden sollte.

 

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