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Verbraucherschützer warnen vor Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge
Kapitallebensversicherungen gelten gemein hin als eines der Standardprodukte, wenn es um den frühzeitigen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge geht. Doch gerade die langen Laufzeiten der Verträge und Vertragsbedingungen, die den Versicherungsnehmer benachteiligen, lassen diese Anlageform in einem schlechten Licht dastehen.

So stuft die Verbraucherzentrale Hamburg beispielsweise Kapitallebensversicherungen als ungeeignet für die Altersvorsorge ein und begründet das vielleicht etwas überraschende Urteil mit schlechter Liquidität des eingezahlten Kapitals, mäßiger Rendite und intransparenter Vertragsgestaltung.

Was das für den Versicherungsnehmer bedeuten kann, wird häufig erst dann deutlich, wenn er vorzeitig an sein Geld kommen muss und den Vertrag auflösen will. Der von den Lebensversicherungen berechnete Rückkaufswert der Versicherung beträgt in vielen Fällen nämlich nur einen Bruchteil des eingezahlten Kapitals. Wegen der z.T. extrem langen Laufzeiten erreichen nach Ansicht von Fachleuten nur rund ein Viertel aller Lebensversicherungsverträge das vertraglich vereinbarte Ende. Alle anderen Versicherungsnehmer müssen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags z.T. erhebliche Einbußen hinnehmen.

Verbraucherschützer versuchen inzwischen verstärkt, gegen diese Zustände anzugehen. Ein oft mühseliges Unterfangen, da es die Versicherungsgesellschaften häufig auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, die viele Versicherungsnehmer angesichts der damit einher gehenden finanziellen Risiken scheuen. Zwar gibt es bereits Urteile gegen Versicherungsgesellschaften, diese haben jedoch noch keine Rechtskraft erlangt, da der Weg durch die Instanzen noch nicht abgeschlossen ist. Es ist davon auszugehen, dass erst ein Grundsatzurteil des BGH den Streit über die Berechnung von Rückkaufswerten von Kapitallebensversicherungen klären wird.

 

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