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Nach wie vor keine Lösung bei Rückzahlung der Island-Schulden
Die Rückzahlung von Schulden, die in Folge von Pleiten isländischer Banken entstanden, ist nach wie vor offen. Zwar hatte der Inselstaat ein Gesetz verabschiedet, dass die Rückzahlung der Schulden an die Gläubiger Großbritannien und Niederlande vorsah. Mit der Verweigerung der Unterschrift durch den isländischen Präsidenten und der geplanten Durchführung eines Referendums zu dieser Frage liegt das Gesetz jedoch derzeit auf Eis.

Die erheblichen Widerstände in der isländischen Bevölkerung gegen die Rückzahlung der durch den Zusammenbruch isländischer Banken entstandenen Schulden haben zu Irritationen bei den Gläubigerländern geführt. Diese bestehen nach wie vor darauf, dass Island seinen Verpflichtungen nachkommt und scheuen sich auch nicht, die Frage des Beitritts des Inselstaats zur Europäischen Union mit der zufriedenstellenden Lösung dieses Problems zu verknüpfen.

Nun ist ein weiterer Versuch der isländischen Regierung, günstigere Rückzahlungsbedingungen zu erreichen, gescheitert. Erneute Gespräche hierzu mit den Gläubigerländern führten zu keinem Ergebnis. Damit sieht sich Island nach wie vor mit Forderungen von rund 3,8 Mrd. Euro konfrontiert, was rund zwei Drittel seines Staatshaushaltes entspricht. Beobachter gehen davon aus, dass das für den 6. März 2010 angesetzte Referendum zu einer Ablehnung der derzeitigen Rückzahlungsbedingungen führen wird. Für Island könnten die Konsequenzen schmerzlich werden. Neben der möglichen Verzögerung des beabsichtigten EU-Beitritts des Landes könnten dann auch Hilfszahlungen des Internationalen Währungsfonds ausbleiben, was die finanzielle Situation Islands noch weiter verschlechtern würde.

 

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